ÖROKO steht für Örtliches RaumOrdnungsKOnzept. Jede Tiroler Gemeinde ist gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) verpflichtet, ein ÖROKO zu erarbeiten. Dieses muss vom jeweiligen Gemeinderat als Verordnung beschlossen werden. Die Ziele und Vorgaben des Raumordnungsgesetzes bestimmen die Inhalte und den Umfang des ÖROKO.
Das ÖROKO ist ein strategisches Planungsinstrument, in dem die Ziele für die räumliche Entwicklung der Stadt Innsbruck für die nächsten zehn Jahre festgelegt sind. Einerseits werden konkrete Maßnahmen und Entwicklungsgebiete für verschiedene Nutzungen ausgewiesen. Andererseits werden aber auch langfristige Handlungsspielräume und Entwicklungspotentiale offen gehalten.
Den Entwurf kann man unter https://oeroko.innsbruck.gv.at einsehen.
BÜRGERINITIATIVEN INNSBRUCK
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