Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie.
Mit der REFLEX-Studie wurde nachgewiesen:
GSM-1800 und GSM-900 verändern unterhalb des geltenden Grenzwertes von 2 W/kg in verschiedenen menschlichen und tierischen Zellen nach
intermittierender und kontinuierlicher Exposition Struktur und Funktion der Gene. Folgende Wirkungen wurden festgestellt:
Mit wissenschaftlichen Methoden kann derzeit weder eine Unschädlichkeit der 5G-Strahlung noch das Gegenteil bewiesen werden. Für epidemiologische Studien fehlt eine unbelastete Kontrollgruppe, da fast die gesamte Bevölkerung hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, wie zum Beispiel schon durch WLAN-Nutzung, ausgesetzt ist.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland fordert, dass vor dem Ausbau der Mobilfunknetze zu 5G die gesundheitlichen Auswirkungen weiter erforscht
werden.
Wegen Bedenken, ob die Grenzwerte zum Strahlenschutz mit einem geplanten 5G-Netz eingehalten werden, wurde in Brüssel ein Pilotprojekt gestoppt. In der Schweiz haben die
Parlamente in den Kantonen Genf und Waadt ihre Regierungen aufgefordert, ein Moratorium für die Installation von 5G-Antennen auf Kantonsgebiet zu erlassen beziehungsweise zu prüfen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/5G
BÜRGERINITIATIVEN INNSBRUCK
E-Mail: buergerinitiativen.innsbruck@gmail.com
Kontakt Tel. 0650 5450218